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Visum für die Schweiz: Aufenthalt, Einreise & Regelungen für Deutsche

Eine Frau mit Flagge als Symbol für Visum für die Schweiz

Visum für die Schweiz – was gilt für Deutsche?

Wer überlegt, in die Schweiz auszuwandern, stellt sich oft die Frage: Brauche ich ein Visum für die Schweiz?

Für deutsche Staatsangehörige lautet die Antwort zunächst: Nein, aber…

Denn obwohl kein Visum für die Schweiz bei der Einreise nötig ist, gelten bei längerem Aufenthalt oder bei Aufnahme einer Arbeit klare Melde- und Bewilligungspflichten. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, sondern Teil des EFTA-Raums – dadurch gelten eigene Regelungen, etwa im Bereich Aufenthaltsrecht, Arbeitsaufnahme oder Familiennachzug.

Dieser Beitrag erklärt dir, wann du ein Visum für die Schweiz brauchst, welche Aufenthaltsbewilligungen es gibt und wie du deinen Aufenthalt korrekt organisierst.

Visum für die Schweiz: Einreise für Deutsche visumsfrei möglich

Als deutscher Staatsbürger darfst du grundsätzlich ohne Visum in die Schweiz einreisen. Das gilt für touristische Aufenthalte, Kurzaufenthalte (z. B. zur Jobsuche) und auch bei privaten Besuchen.

Voraussetzungen für visumsfreie Einreise:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Aufenthalt maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen
  • Kein Arbeitsantritt ohne entsprechende Bewilligung

💡 Wichtig: Wer innerhalb dieser 90 Tage eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder länger bleiben möchte, braucht eine Aufenthaltsbewilligung und muss sich beim Einwohneramt des Wohnkantons anmelden.

Aufenthaltsbewilligungen: Diese Kategorien gibt es

Wer länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben oder dort arbeiten möchte, benötigt eine der folgenden Aufenthaltsbewilligungen. Sie werden vom kantonalen Migrationsamt ausgestellt – mit je nach Kanton leicht abweichenden Bedingungen.

Übersicht der wichtigsten Bewilligungen für EU-/EFTA-Bürger:

Bewilligung Aufenthaltsdauer Voraussetzungen
L-Bewilligung Bis zu 12 Monate Kurzfristiger Arbeitsvertrag, Saisonarbeit
B-Bewilligung Ab 12 Monate oder unbefristet Fester Arbeitsvertrag, Selbstständigkeit, Familiennachzug
C-Bewilligung Unbefristet (nach 5 oder 10 Jahren) Niederlassung, volle Integration, Sprachkenntnisse

Die L- und B-Bewilligung müssen beantragt werden, bevor du mit der Arbeit beginnst. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Einreise erfolgen – spätestens vor dem ersten Arbeitstag.

Anmeldung beim Wohnort: Diese Unterlagen brauchst du

Nach der Einreise musst du dich beim Einwohneramt deiner neuen Wohngemeinde anmelden. Erst danach bekommst du deine Aufenthaltsbewilligung.

Erforderliche Dokumente:

💡 Tipp: Einige Kantone bieten Online-Voranmeldungen an – nutze das, um Wartezeiten zu vermeiden.

Besonderheiten bei Selbstständigkeit & Familiennachzug

Wer als Selbstständiger oder Unternehmer in die Schweiz auswandern möchte, kann eine B-Bewilligung beantragen – allerdings unter Auflagen:

  • Nachweis einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit in der Schweiz
  • Businessplan, Nachweise über Kunden oder Aufträge
  • Finanzierungsnachweis für den Lebensunterhalt

Auch beim Familiennachzug ist eine B-Bewilligung möglich – z. B. für Ehepartner oder Kinder. Voraussetzung ist, dass du genügend Wohnraum und finanzielle Mittel nachweisen kannst.

Krankenversicherung & Aufenthaltsbewilligung – eng verknüpft

Die Schweiz hat eine Krankenversicherungspflicht: Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen innerhalb von 3 Monaten nach Anmeldung eine Grundversicherung (KVG) abschließen. Ohne Nachweis dieser Versicherung wird keine Aufenthaltsbewilligung ausgestellt.

Mehr dazu findest du im Beitrag Krankenversicherung in der Schweiz.

Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit: Geht das?

Auch wer nicht arbeiten möchte, kann in die Schweiz auswandern – z. B. Rentner oder digitale Nomaden. Voraussetzung für eine B-Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit:

  • Ausreichendes Vermögen oder Einkommen zur Deckung der Lebenshaltungskosten
  • Krankenversicherung
  • Keine Abhängigkeit von staatlichen Leistungen

In diesen Fällen prüft das Migrationsamt besonders streng, ob eine wirtschaftliche Selbstständigkeit vorliegt.

Dauerhafte Niederlassung: Die C-Bewilligung

Die C-Bewilligung ist vergleichbar mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung. Sie wird in der Regel nach 5 Jahren (für EU/EFTA-Bürger) erteilt – in einigen Kantonen auch erst nach 10 Jahren.

Voraussetzungen:

  • Kontinuierlicher Aufenthalt ohne Unterbrechung
  • Integration in die Gesellschaft (Sprachkenntnisse, keine Sozialhilfe)
  • Einwandfreier Leumund

💡 Tipp: Einige Kantone verlangen einen Sprachnachweis (mind. A2 oder B1) und/oder einen Integrationstest.

Auf der offiziellen Website des Staatssekretariats SEM findest du noch weitere Informationen.

Fazit: Visum für die Schweiz ist nicht nötig – aber die Anmeldung ist Pflicht

Für Deutsche ist kein klassisches Visum für die Schweiz nötig. Entscheidend ist jedoch die korrekte Anmeldung und die passende Aufenthaltsbewilligung. Je nach Lebenssituation (Arbeitnehmer, Selbstständiger, Rentner) gelten unterschiedliche Anforderungen. Wer sich gut vorbereitet und die Fristen einhält, kann sich unkompliziert und legal in der Schweiz niederlassen.

Unsere ausführliche Beitragsserie für deine Auswanderung in die Schweiz:

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