Ein Aufenthalt in Spanien ist für viele Deutsche ein reizvoller Schritt in Richtung Sonne, Lebensqualität und Lockerheit. Doch selbst innerhalb der EU gibt es einige wichtige Vorschriften und Abläufe, die bei einer langfristigen Übersiedlung beachtet werden müssen. Dieser Beitrag erklärt dir alle wesentlichen Aspekte rund um Meldepflichten, Aufenthaltsdauer und rechtliche Grundlagen – kompakt und praxisnah.
Freizügigkeit innerhalb der EU – was bedeutet das konkret?
Als Bürger eines EU-Mitgliedstaates genießt du die sogenannte Freizügigkeit. Das bedeutet, dass du dich grundsätzlich ohne Visum oder Aufenthaltstitel in Spanien niederlassen darfst. Für einen Aufenthalt in Spanien von bis zu 90 Tagen brauchst du nichts weiter zu tun, als deinen Ausweis dabeizuhaben. Planst du jedoch, länger zu bleiben, greifen andere Regelungen.
Aufenthalt in Spanien über 90 Tage – das musst du wissen
Sobald dein Aufenthalt in Spanien 90 Tage überschreitet, bist du verpflichtet, dich beim zuständigen Ausländeramt (Oficina de Extranjería) oder bei der Polizei zu registrieren. Du erhältst dann ein sogenanntes Certificado de Registro como Residente Comunitario, also die Bescheinigung über deinen Aufenthalt als EU-Bürger. Dabei bekommst du auch deine NIE-Nummer – die Ausländer-Identifikationsnummer, die du für nahezu alle Behördengänge, Verträge und Bankangelegenheiten brauchst.
Voraussetzungen für die Anmeldung
Für die Anmeldung deines Aufenthalts in Spanien brauchst du:
- Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (z. B. durch Kontoauszug, Arbeitsvertrag oder Rentenbescheid)
- Nachweis über eine Krankenversicherung (privat oder gesetzlich mit internationaler Gültigkeit)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis über deine Unterkunft in Spanien
Die spanischen Behörden prüfen vor allem, ob du dem Staat nicht zur Last fällst – also ob du krankenversichert bist und deinen Lebensunterhalt selbst sichern kannst.
Alle Informationen zu deiner Anmeldung in Spanien gibt es auf der Website der deutschen Vertretung des Auswärtigen Amtes in Spanien.
Empadronamiento – die kommunale Anmeldung
Neben der Ausländeranmeldung musst du dich auch bei der jeweiligen Gemeinde anmelden, in der du wohnen wirst. Diese Empadronamiento genannte Registrierung ist Pflicht, um Zugang zu vielen kommunalen Leistungen zu erhalten – etwa für den Schulbesuch deiner Kinder, Arztbesuche oder das Wählen bei Kommunalwahlen.
Für die Anmeldung brauchst du:
- Miet- oder Eigentumsnachweis
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefülltes Antragsformular (gibt es in der Gemeinde)
Diese Meldung erfolgt beim Rathaus (Ayuntamiento) und kann je nach Region leicht unterschiedliche Anforderungen haben.
Daueraufenthalt und Residencia
Nach fünf Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt in Spanien kannst du eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese bringt dir einige zusätzliche Rechte, etwa beim Sozialversicherungsschutz oder bei steuerlichen Vergünstigungen.
Achtung: Wenn du während dieser fünf Jahre zwischendurch für längere Zeit nicht in Spanien gelebt hast, wird dein Anspruch möglicherweise zurückgesetzt.
Häufige Stolperfallen
Viele Deutsche, die in Spanien leben, machen denselben Fehler: Sie verzichten auf die offizielle Anmeldung, weil es bequemer erscheint. Das kann jedoch zu Problemen führen – etwa bei der Nutzung des Gesundheitssystems, bei Steuerangelegenheiten oder beim Abschluss von Verträgen. Wenn du also planst, deinen Aufenthalt in Spanien langfristig zu gestalten, solltest du alle Schritte sauber erledigen.
Ein weiterer Fehler: Die Annahme, man müsse sich in Deutschland nicht abmelden. Auch das sollte – gerade aus steuerlicher Sicht – gut durchdacht und offiziell geregelt sein.
Aufenthalt in Spanien und Steuerpflicht: Was du beachten solltest
Wie eben angesprochen ist in weiterer wichtiger Punkt beim Aufenthalt in Spanien die steuerliche Komponente. Wenn du dich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhältst oder dein Lebensmittelpunkt sich nachweislich dorthin verlagert, wirst du in der Regel in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass du dein weltweites Einkommen dort versteuern musst – auch dann, wenn du weiterhin Einkünfte aus Deutschland erzielst. Es existiert zwar ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien, doch solltest du dich vorab unbedingt steuerlich beraten lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Besonders Selbstständige und Unternehmer sollten frühzeitig klären, wo ihr Unternehmen gemeldet ist und wo die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit stattfindet. Ein klar geregelter Aufenthalt in Spanien – inklusive Anmeldung und Wohnsitz – ist daher nicht nur für Behörden, sondern auch für die Steuerklarheit von großer Bedeutung. In unserem Artikel über Steuern in Spanien erhältst du weitere Infos.
Aufenthaltsrecht für Familien
Wenn du mit deiner Familie nach Spanien gehst, gelten für Ehepartner und Kinder die gleichen Regelungen. Bei schulpflichtigen Kindern ist die Empadronamiento sogar zwingend notwendig, um sie in eine Schule einschreiben zu können. Auch hier brauchst du Nachweise über Krankenversicherung und Einkünfte.
Unsere ausführliche Beitragsserie für deine Auswanderung nach Spanien:
- Informationen über Steuern und Abgaben in Spanien findest du in diesem Beitrag.
- Informationen über den Immobilienmarkt in Spanien findest du in diesem Beitrag.
- Informationen über Bankkonten für Spanien findest du in diesem Beitrag.
- Informationen über den Arbeitsmarkt in Spanien findest du in diesem Beitrag.
- Informationen über die Krankenversicherung in Spanien findest du in diesem Beitrag.
- Eine Übersicht zu deiner Auswanderung nach Spanien findest du in diesem Beitrag.