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Visum für Kroatien: Was du als Deutscher über Aufenthalt & Anmeldung wissen musst

Eine kleine Gasse als Symbol für Visum für Kroatien

Visum Kroatien: Was du als Deutscher über Aufenthalt & Anmeldung wissen musst

Kroatien gehört zur EU und seit 2023 auch zum Schengen-Raum – dennoch gelten für deutsche Staatsbürger bestimmte Regelungen, wenn sie sich länger als 90 Tage im Land aufhalten wollen. Ein klassisches Visum für Kroatien brauchst du als EU-Bürger zwar nicht – aber eine offizielle Anmeldung und ein Aufenthaltsnachweis sind dennoch erforderlich.

In diesem Beitrag erfährst du alles, was du wissen musst: über die Einreise, die ersten 90 Tage, die Aufenthaltsgenehmigung für längere Zeiträume sowie Sonderregelungen für bestimmte Gruppen wie Rentner, Unternehmer oder digitale Nomaden.

Einreise nach Kroatien: Kein Visum für Deutsche nötig

Als deutscher Staatsbürger kannst du visumfrei nach Kroatien einreisen. Du brauchst lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Einreise ist für touristische, private oder geschäftliche Zwecke zunächst bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen erlaubt.

Innerhalb dieser Frist brauchst du keine besondere Genehmigung – lediglich ein gültiges Reisedokument. Wer jedoch plant, dauerhaft zu bleiben oder in Kroatien zu arbeiten, muss sich nach spätestens drei Monaten offiziell registrieren.

Aufenthalt über 90 Tage: Das musst du wissen

Wenn du dich länger als 90 Tage in Kroatien aufhältst, musst du einen dauerhaften oder temporären Aufenthaltstitel beantragen. Dies geschieht bei der zuständigen Polizeistation (MUP – Ministarstvo unutarnjih poslova).

Voraussetzungen:

  • Wohnsitznachweis (z. B. Mietvertrag)
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
  • Krankenversicherung (EU oder kroatische Police)
  • Grund des Aufenthalts (Arbeit, Rente, Studium etc.)
  • Gültiger Pass oder Ausweis

Nach Genehmigung erhältst du eine Aufenthaltskarte („Boravišna iskaznica“) – vergleichbar mit einer Meldebescheinigung.

Aufenthaltskarte vs. Visum: Häufige Missverständnisse

Viele Deutsche, die nach Kroatien auswandern möchten, suchen online nach einem Visum für Kroatien, obwohl dieser Begriff für EU-Bürger eigentlich nicht korrekt ist. In Wahrheit geht es bei Aufenthalten über 90 Tagen nicht um ein klassisches Visum, sondern um die Aufenthaltskarte für EU-Bürger. Diese ersetzt die visumfreie Zeit und dient als offizieller Nachweis deines legalen Aufenthalts. Der Antrag erfolgt nicht über ein Konsulat, sondern direkt vor Ort bei der kroatischen Polizei. Es ist wichtig, diesen Schritt ernst zu nehmen: Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, riskiert Geldstrafen oder Probleme bei künftigen Grenzübertritten. Auch wenn der Prozess oft unkompliziert ist, solltest du ihn nicht auf die leichte Schulter nehmen – besonders, wenn du dich langfristig in Kroatien niederlassen möchtest.

Übersicht: Aufenthaltstitel für EU-Bürger

Aufenthaltszweck Erforderlich? Hinweise
Tourismus (bis 90 Tage) Nein Visumfrei, keine Anmeldung nötig
Daueraufenthalt Ja Registrierung bei Polizei erforderlich
Arbeit Ja Arbeitsaufnahme muss gemeldet werden
Rente Ja Rentenbescheide & Versicherung nötig
Selbstständigkeit Ja Gewerbeanmeldung erforderlich

Sonderregelung: Digital Nomad Visa für Nicht-EU-Bürger

Für EU-Bürger ist das Visum Kroatien nicht erforderlich – für Drittstaatler hingegen schon. Kroatien hat ein Digital Nomad Visa eingeführt, das ortsunabhängige Arbeit bei ausländischen Unternehmen erlaubt. Es gilt für bis zu 12 Monate, ist jedoch nicht verlängerbar.

Deutsche können derzeit keinen Antrag auf dieses Visum stellen – weil sie EU-Bürger sind. Für dich genügt die Aufenthaltsanmeldung nach drei Monaten.

Anmeldung in Kroatien: Schritt für Schritt

  • 1. Polizeistation aufsuchen (zuständig für deinen Wohnort)
  • 2. Formular zur Aufenthaltsanmeldung ausfüllen
  • 3. Benötigte Dokumente mitbringen (siehe oben)
  • 4. Bearbeitungszeit abwarten – meist 1–3 Wochen
  • 5. Aufenthaltskarte abholen

Tipp: Viele Behörden sprechen kein Englisch oder Deutsch – bringe einen Dolmetscher mit oder nutze Übersetzungs-Apps.

👉 Offizielle Infos der kroatischen Polizei (MUP)

Meldepflicht bei Wohnortwechsel und Aufenthaltsende

Wenn du innerhalb Kroatiens umziehst oder deinen Aufenthalt beendest, bist du ebenfalls verpflichtet, dies der zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Auch das wird häufig übersehen. Deine Aufenthaltskarte ist an eine konkrete Adresse gebunden – ein Umzug ohne Ummeldung kann als Verstoß gegen die Meldepflicht gewertet werden. Bei dauerhaftem Verlassen des Landes solltest du dich zudem offiziell abmelden. Diese Regelung betrifft vor allem Auswanderer, die Kroatien zunächst auf Probe erleben wollen. Wer die formalen Pflichten rund um Visum Kroatien und Aufenthalt ernst nimmt, hat später keine Schwierigkeiten – weder mit Behörden, noch bei der Verlängerung oder zukünftigen Anträgen.

Fazit: Visum Kroatien – einfach, aber nicht automatisch

Auch wenn du als Deutscher kein Visum für Kroatien benötigst, ist eine Aufenthaltsmeldung ab 90 Tagen Pflicht. Die Anträge sind relativ unkompliziert, erfordern aber eine gute Vorbereitung. Mit einem gültigen Mietvertrag, einer Krankenversicherung und einem klaren Aufenthaltsgrund steht deinem langfristigen Aufenthalt nichts im Weg.

Gerade für Rentner, Selbstständige oder Menschen, die sich neu orientieren wollen, ist Kroatien ein attraktives, gut erreichbares EU-Land mit hoher Lebensqualität – und überschaubarer Bürokratie, wenn man weiß, wie es geht.

Unsere ausführliche Beitragsserie für deine Auswanderung nach Kroatien:

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