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Steuern in Kroatien: Was Auswanderer über das Steuersystem wissen müssen

Eine Flagge als Symbol für Steuern in Kroatien

Steuern in Kroatien: Was Auswanderer über das Steuersystem wissen müssen

Wer nach Kroatien auswandert oder sich dort selbstständig machen möchte, kommt am Thema Steuern in Kroatien nicht vorbei. Das kroatische Steuersystem ist in vielen Bereichen übersichtlich und EU-konform, aber mit einigen Besonderheiten, die du kennen solltest – besonders, wenn du Einkünfte aus dem Ausland erzielst oder ein Unternehmen betreibst.

In diesem Beitrag findest du alle relevanten Infos zur Steuerpflicht, Einkommensteuer, Unternehmensbesteuerung und zur Doppelbesteuerung zwischen Kroatien und Deutschland.

Wer ist in Kroatien steuerpflichtig?

Grundsätzlich gilt: Wer in Kroatien seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat, gilt als unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, du musst dein weltweites Einkommen in Kroatien versteuern.

Kriterien für Steuerpflicht:

  • Du hältst dich mehr als 183 Tage im Jahr in Kroatien auf
  • Du hast einen ständigen Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Kroatien
  • Du meldest dein Einkommen bei der kroatischen Steuerbehörde (Porezna uprava)

Steuern in Kroatien: Einkommensteuer & Freibeträge

Die Einkommensteuer (Porez na dohodak) ist progressiv gestaffelt. Es gelten zwei Hauptsteuersätze:

Jährliches Einkommen (EUR) Steuersatz
bis 47.780 € 20 %
ab 47.781 € 30 %

Zusätzlich können kommunale Zuschläge („Prirez“) anfallen – je nach Gemeinde zwischen 0% und 18%. In Zagreb beträgt dieser Zuschlag z. B. 18%.

Unternehmenssteuern & Selbstständigkeit

Wer ein Unternehmen gründet oder als Selbstständiger arbeitet, sollte die kroatische Körperschaftsteuer (Porez na dobit) kennen:

Unternehmensform Steuersatz
Kapitalgesellschaft (d.o.o.) 10 % bis 1 Mio € Umsatz, danach 18 %
Einzelunternehmen Einkommensbesteuert
Pauschalversteuerung möglich Bei Kleinunternehmern bis ca. 40.000 € Umsatz

Auch hier können lokale Abgaben oder Sozialabgaben hinzukommen. Die Buchhaltungspflichten variieren je nach Rechtsform.

Mehrwertsteuer (PDV) in Kroatien

Die Mehrwertsteuer (PDV) beträgt:

  • 25% (Regelsatz)
  • 13% für Tourismus, Gastronomie, Zeitungen, Medikamente
  • 5% für Grundnahrungsmittel, Bücher, medizinische Hilfsmittel

Unternehmer müssen sich bei einem Jahresumsatz über ca. 40.000€ für die PDV registrieren lassen.

👉 Kroatische Steuerbehörde – Porezna uprava (offizielle Website)

Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

Das Abkommen zwischen Deutschland und Kroatien regelt, dass Einkommen nicht doppelt besteuert wird:

  • Du versteuerst dein Einkommen nur in Kroatien, wenn du dort ansässig bist
  • In Deutschland wird es ggf. im Progressionsvorbehalt berücksichtigt
  • Wichtig: Eine saubere Abmeldung aus Deutschland und Wohnsitzmeldung in Kroatien ist Voraussetzung

Tipp: Lass dich beim Wechsel des Steuerwohnsitzes unbedingt von einem internationalen Steuerberater begleiten.

Steuerliche Registrierung & laufende Pflichten

Wenn du in Kroatien Einkommen erzielst – sei es als Angestellter, Selbstständiger oder Unternehmer – musst du dich bei der Porezna uprava, der kroatischen Steuerbehörde, registrieren. Diese Registrierung ist verpflichtend und sollte zeitnah nach Aufnahme deiner Tätigkeit erfolgen. Du erhältst dabei eine persönliche Steueridentifikationsnummer (OIB), die für alle steuerlichen Vorgänge erforderlich ist. Die laufenden Pflichten hängen von deiner Tätigkeit und Unternehmensform ab. Selbstständige und Firmeninhaber müssen in der Regel monatliche Vorauszahlungen leisten und jährlich eine Steuererklärung abgeben. Auch Umsatzsteuer (PDV) kann bei entsprechender Schwelle relevant werden. Wer die Fristen verpasst oder seine Angaben nicht korrekt macht, riskiert Bußgelder oder Nachzahlungen. Daher lohnt es sich, von Beginn an saubere Buchhaltung zu führen oder einen lokalen Steuerberater einzubinden. Wer das Thema Steuern in Kroatien ernst nimmt, kann viele Fehler vermeiden und langfristig Steuervorteile nutzen.

Steuern in Kroatien für Digitale Nomaden

Kroatien gilt als beliebtes Ziel für digitale Nomaden. Wer ein entsprechendes Visum erhält, ist von der kroatischen Einkommensteuer für ein Jahr befreit – solange das Einkommen aus dem Ausland stammt und die Tätigkeit ortsunabhängig ist. Wichtig ist eine korrekte Anmeldung und der Nachweis über Versicherungsschutz und ausreichende Mittel.

Diese Regelung macht Kroatien besonders attraktiv für Freelancer, Online-Unternehmer und Kreative, die ihren Wohnsitz verlagern möchten.

Fazit: Steuern in Kroatien – fair, aber gut vorbereitet

Das Thema Steuern in Kroatien ist kein Hexenwerk – aber erfordert solide Vorbereitung. Besonders bei gemischten Einkünften oder einer Firmengründung solltest du dich frühzeitig beraten lassen. Für viele Deutsche bietet das kroatische Steuersystem moderate Sätze, EU-Kompatibilität und attraktive Sonderregelungen.

Mit etwas Planung, guter Buchhaltung und einem klaren Konzept kannst du steuerlich entspannt in Kroatien leben und arbeiten – sei es als Angestellter, Unternehmer oder digitaler Nomade.

Unsere ausführliche Beitragsserie für deine Auswanderung nach Kroatien:

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