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Steuern in Georgien: Das attraktive Steuersystem für Auswanderer

Eine Stadt von oben als Symbol für Steuern in Georgien

Steuern in Georgien sind für viele Auswanderer und digitale Nomaden der ausschlaggebende Grund, ihren Wohnsitz in das kleine Kaukasusland zu verlegen. Das Land hat sich in den letzten Jahren zu einem der beliebtesten Steuerstandorte Europas entwickelt – nicht durch aggressive Offshore-Modelle, sondern durch ein transparentes, unternehmensfreundliches Steuersystem mit einem fairen Territorialprinzip und echten Vorteilen für Selbstständige und Unternehmer. In diesem Beitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf die wichtigsten Steuerregelungen in Georgien – inklusive Flat Tax, Individual Entrepreneur, Unternehmensbesteuerung und steuerlicher Behandlung von Auslandseinkommen.

Steuern in Georgien im internationalen Vergleich

Georgien hat sich seit den umfassenden Wirtschaftsreformen ab 2004 von einem postsowjetischen Staat mit hoher Korruption zu einem der transparentesten und wirtschaftsfreundlichsten Länder Europas entwickelt. Das Steuersystem spielt dabei eine zentrale Rolle. Es gilt als einfach, übersichtlich und investorenfreundlich – mit nur wenigen Steuerarten, digitalen Verwaltungsprozessen und international wettbewerbsfähigen Sätzen.

Die Einkommensteuer ist als Flat Tax ausgestaltet – also ein fester Prozentsatz ohne Steuerklassen. Dazu kommen klare Regelungen zur Unternehmensbesteuerung, niedrige Kapitalsteuern und interessante Sondermodelle für Selbstständige.

Die wichtigsten Steuern in Georgien im Überblick:

Steuerart Steuersatz
Einkommensteuer (Flat Tax) 20 %
Einkommensteuer IE-Modell effektiv 1 %–3 %
Körperschaftsteuer 15 % (erst bei Ausschüttung)
Mehrwertsteuer (VAT) 18 %
Dividendensteuer 5 %
Kapitalertragssteuer 5 %

Diese Sätze gelten landesweit und sind nicht von der Region abhängig. Georgien verzichtet auf kommunale Steuern oder Sonderabgaben, was die Steuerplanung erheblich vereinfacht.

Das Territorialprinzip: Steuerfreiheit für Auslandseinkommen

Ein zentraler Vorteil für alle, die nach Georgien auswandern, ist das sogenannte Territorialprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass nur Einkommen, das in Georgien erwirtschaftet wird, auch mit Steuern in Georgien belegt wird. Ausländische Einkünfte – also zum Beispiel Einnahmen von deutschen Kunden, Dividenden aus ausländischen Unternehmen oder Affiliate-Umsätze aus anderen Ländern – sind steuerfrei, solange sie nicht aktiv auf ein georgisches Konto transferiert werden. Du zahlst keine Steuern in Georgien.

In der Praxis heißt das: Viele digitale Nomaden, Berater, Freelancer oder Content Creator mit internationalen Kunden können ihr Auslandseinkommen legal steuerfrei behalten, ohne Steuern in Georgien zu zahlen – sofern sie es geschickt managen. Wer zusätzlich das IE-Modell nutzt (dazu gleich mehr), kann sogar beim Inlandseinkommen auf unter 1% Steuern kommen. Das Territorialprinzip ist damit ein mächtiges Instrument zur Steueroptimierung – ganz legal und im Rahmen der georgischen Gesetze.

Individual Entrepreneur (IE): 1 % Steuern für Selbstständige

Für viele Selbstständige ist das Individual Entrepreneur (IE) Modell mit dem Status „Small Business“ der interessanteste steuerliche Rahmen in Georgien. Dabei registrierst du dich als Einzelunternehmer – eine einfache, kostengünstige Unternehmensform ohne aufwändige Buchführung.

Wirst du zusätzlich als „Small Business“ anerkannt, kannst du von einem effektiven Umsatzsteuersatz von nur 1 % profitieren, solange dein Jahresumsatz unter 500.000 GEL (ca. 170.000 EUR) liegt.

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz und Steuerpflicht in Georgien
  • Tätigkeit als Einzelunternehmer (nicht über eine Kapitalgesellschaft)
  • Keine Tätigkeit in verbotenen Bereichen (z. B. Banken, Versicherungen)
  • Klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Einnahmen

Wird der Umsatz überschritten, steigt der effektive Satz für den übersteigenden Betrag auf 3%. Eine einfache Steuererklärung genügt – keine Bilanzierung, keine komplizierte Buchführung. Die Anmeldung als IE dauert in der Regel weniger als eine Woche und ist vollständig digital möglich.

Körperschaftsteuer: Erst bei Ausschüttung fällig

Für Kapitalgesellschaften – z. B. lokale LLCs oder Tochtergesellschaften – bietet Georgien ein sehr attraktives Besteuerungsmodell. Ähnlich wie in Estland wird die Körperschaftsteuer von 15% nur dann fällig, wenn Gewinne ausgeschüttet werden. Bleibt der Gewinn im Unternehmen oder wird reinvestiert, fällt keine Steuer an.

Das bietet dir als Unternehmer maximale Flexibilität in der Gestaltung deiner Ausgaben und Investitionen – besonders in der Wachstumsphase. Eine zusätzliche Dividendensteuer von 5% wird nur fällig, wenn du Gewinne als Privatperson entnimmst.

Doppelbesteuerung vermeiden: Das DBA mit Deutschland & Co.

Georgien hat über 50 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen – darunter mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diese Abkommen stellen sicher, dass du nicht doppelt besteuert wirst, wenn du in Georgien steuerpflichtig bist, aber noch Einkünfte aus anderen Ländern beziehst.

Für deutsche Auswanderer besonders wichtig: Wer aus Deutschland abmeldet, in Georgien seinen Lebensmittelpunkt nachweist (Wohnsitz, Aufenthaltsdauer, Lebensmittelpunkt), kann seine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beenden. Damit entfällt auch die Pflicht, Welteinkommen in Deutschland zu versteuern.

Tipp: Achte auf eine saubere steuerliche Trennung und lasse dich im Zweifel von einem spezialisierten Steuerberater begleiten, um Stolperfallen zu vermeiden – besonders im ersten Jahr nach dem Wegzug.

Auf der offiziellen Website des georgischen Finanzministeriums findest du noch weitere Informationen.

Kryptowährungen & Kapitalerträge

Georgien zeigt sich auch im Bereich Kryptowährungen und Investments modern und liberal. Privatpersonen, die in Krypto investieren oder traden, müssen keine Steuern in Georgien auf ihre Gewinne zahlen, solange diese nicht als Unternehmen auftreten (z. B. professioneller Handel, Mining).

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne aus dem Ausland sind grundsätzlich mit 5% Kapitalertragsteuer belegt, sofern die Erträge nach Georgien transferiert werden. Bleiben sie auf ausländischen Konten, greift auch hier das Territorialprinzip – und es fällt keine Steuer an.

Fazit: Steuern in Georgien sind ein Paradies – aber mit klarem Rahmen

Steuern in Georgien sind kein Mythos, sondern ein strategischer Vorteil für jeden, der ortsunabhängig arbeitet oder seine unternehmerische Basis ins Ausland verlegen möchte. Wer seine steuerliche Situation sauber plant, kann legal extrem viel sparen – oft im fünfstelligen Bereich pro Jahr.

Dabei ist Georgien kein Schattenfinanzplatz: Die Gesetze sind klar, das System wird regelmäßig geprüft, und der Umgang mit internationalen Abkommen ist transparent. Genau diese Kombination aus Rechtsstaatlichkeit, niedriger Besteuerung und Lebensqualität macht das Land so attraktiv.

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